Infos - Satzung - Fanclub vom scharfen Eck

Fanclub vom scharfen Eck
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Infos - Satzung

Infos zum Fanclub
“Vom scharfen Eck”


Gegründet : 18.06.2009 in Mainz

Satzung des Fanclubs   „ Vom scharfen Eck“

§1
Der Fanclub „Vom scharfen Eck“ ist ein Fußballclub zur gewaltfreien Unterstützung des Fußballvereins
1. FSV Mainz 05 e.V., während der Heim - und Auswärtsspiele. Das Gründungsdatum ist der 18.06.2009

§2
Die Clubführung besteht aus 4 Vorstandsmitgliedern: 1. Vorsitzender ,
1 Beisitzer,  1 Kassenwart und 1 Schriftführer.
Die Clubführung vertritt sich untereinander.

§3
Die Clubführung wird von der Mitgliederversammlung bei einfacher Stimmenmehrheit gewählt.
Die Wahl erfolgt, falls kein Einspruch erhoben wird, durch Handzeichen.
Die Amtsdauer der Clubführung beträgt zwei Fußballsaisons, also zwei Jahre.

§4
Das Geschäftsjahr entspricht ca. einer Fußballsaison, also vom 1. Juli des laufenden bis zum 31. Juni
des nächsten Jahres.

§5
Sitz des Clubs ist der jeweilige Wohnsitz des Vorsitzenden.

§6
Der Club erstrebt keinen Gewinn und ist im Bezug auf Politik, Konfession, Nationalität und
Herkunft seiner Mitglieder neutral.

§7
Die Clubführung arbeitet ehrenamtlich.

§8
Stimmberechtigt ist jedes Mitglied.

§9
Die Clubführung kann auf Antrag der Mitgliederversammlung ein Mitglied ausschließen, wenn sich
dieses Mitglied einer unehrenhaften Handlung schuldig gemacht , oder die Clubinteressen verletzt hat.

§10
Folgende Sachverhalte führen zum Ausschluss aus dem Verein:
     -  Rassistische Äußerungen
    -   Gewaltbereites + provokantes Verhalten auf Fahrten und Veranstaltungen/ Randale/ Schlägereien..
    -   Beleidigungen innerhalb des Fan-Clubs (Verleumdungen).
        Insbesondere soll damit der Missbrauch von E-Mails über den Verteiler verhindert werden.
        (Private Fehden sollen untereinander ausgemacht werden, nicht auf dem Rücken oder unter dem
        Deckmantel des Fan –Clubs
    -   Betrug und Unterschlagungen
    -   Vereinsschädigendes Verhalten / Äußerungen nach außen

§11
Mitgliederversammlungen werden mindestens alle 2 Jahre einmal einberufen.

§12
Die Teilnahme an Versammlungen ist freiwillig, wird aber natürlich erwünscht.
Um rechtzeitige Abmeldung bei Verhinderung wird gebeten.

§13
Bei Versammlungen besteht die Pflicht rote Kleidung oder Fanbekleidung zu tragen.

§14
Die Clubführung beruft die Mitgliederversammlung ein.
Sie setzt die Tagesordnung fest und führt den Vorsitz bei den Beratungen.

§15
Über alle Anträge, die vor oder während der Mitgliederversammlung eingebracht werden, entscheidet die
Versammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.

§16
Neuanmeldungen sind unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, sowie dem Wohnsitz und der
Telefonnummer an den Vorsitzenden oder bei einem anderen Vorstandsmitglied abzugeben.
Die Aufnahme in den Club erfolgt durch Abstimmen auf der nächsten Mitgliederversammlung (3/4 anwesend,
davon 2/3 für Eintritt) und wird gültig, wenn innerhalb von 4 Wochen nach der Versammlung kein schriftlich
begründeter Einspruch eines Mitgliedes beim Vorsitzenden eingegangen ist.

§17
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 24,00 Euro.

§18
Die Verwaltung der Gelder geschieht durch den Kassenwart.
Eine jährliche Prüfung der Kasse erfolgt durch die Clubführung.

§19
Am Saisonende findet die Jahreshauptversammlung statt.
In dieser Versammlung legt die Clubführung, Geschäfts- und Kassenbericht vor.
Nach Annahme der Berichte erteilt die Versammlung der Clubführung Entlastung.

§20
Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung der Mitglieder.

§21
Diese Satzung tritt in Kraft, wenn mindestens 2/3 der Clubmitglieder der Vorlage zustimmen.

  1. Vorsitzender:  Heinz Backof, Wilhelm-Schrohe-Str. 41, 55128 Mainz
    Kassenwart:  Elfriede Arnold, Rathausstraße 12, 55128 Mainz
  1. Kassenprüfer:  Werner Bullmann
  2. Kassenprüfer:  Peter Politano
  Schriftführerin:  Ulla Backof,  Wilhelm-Schrohe-Str. 41, 55128 Mainz
  Beisitzer:  Dieter Baumgärtner, Südring 98, 55128 Mainz


Mainz, den 22.04.2013
aktualisiert: Mainz, den 09.01.2018

Letzte Aktualisierung:
19.04.2023
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